Hundeverordnungen - Hintergründe und Konsequenzen

Wieder einmal heißt das Thema „Kampfhunde“ - leider. Warum dieses Schimpfwort in Anführungszeichen gehört, wurde von berufener Seite in den letzten Wochen häufig erklärt: Der Nachkomme jeden Hundes ist ein Hund, sowie auch der Nachkomme eines jeden zum Kämpfen mißbrauchten Hundes wiederum nur ein Hund ist. Kampfhund von Geburt kann ein Hund ebensowenig sein, wie ein Mensch allein durch seine Abstammung zum Verbrecher werden kann.
Im dritten Reich paßte es den Machthabern bestens in den Kram, mißliebigen Personen oder ganzen Volksgruppen abstammungsbedingte Wesenseigenschaften zu unterstellen, um sie auch ohne individuelle Schuld verfolgen, vertreiben und sogar töten zu können. Jeder kennt die Vokabeln aus den Geschichtsbüchern: „dummer Neger“, „geldgieriger Jude“, „verschlagener Zigeuner“ und so weiter. In logischer Konsequenz dieses Denkens nahm der deutsche Herrenmensch für sich in Anspruch, den Wert anderer Individuen und Völker zu taxieren und alles seiner Meinung nach „lebensunwerte“ auf diesem Planeten zu vernichten. Die Ergebnisse sind bekannt.

Heute geht es nicht um den Menschen sondern um Hunde. Dennoch ist die Argumentation völlig unverändert geblieben: Alle Mitglieder einer Rasse seien schon deshalb gefährlich, weil man irgendwo in Deutschland oder der Welt ein tatsächlich oder vermeintlich gefährliches Exemplar ausfindig gemacht zu haben glaubt.

Weseneigenschaften ergeben sich - legt man das aktuelle Argumentationsniveau der deutschen Politik zugrunde - allein durch die Abstammung eines Lebewesens. Ergo sollen alle Mitglieder einer Rasse keine Individuen, sondern „Wesen“ mit unveränderlichen und darüber hinaus völlig identischen Eigenschaften sein. Ein Hoch auf das Schubladen-Denken: Früher schmähte der völkische Mob den „dummen Neger“ oder den „arbeitscheuen Levantiner“; die Erben der geistigen Brandstifter verleumden heute dutzende Hunderassen als „Kampfhunde“ und legitimieren somit vorsätzlich oder grob fahrlässig die abstrusen Rassetheorien der Nazis. Weit haben wir es nicht gebracht in den letzten fünfzig, sechzig Jahren!

All jenen, die an dieser Stelle meinen, Mensch und Hund könne man nicht vergleichen, sei gesagt: Die biologischen Prinzipien des Erbganges unterscheiden sich bei beiden Arten nicht im geringsten. Was modellhaft auf den Hund paßt, ist auch für den Menschen und jedes andere Säugetier gültig. Logischer Umkehrschluß: Paßt ein Modell nicht gleichzeitig auf Hund und Mensch, muß es aufgrund biologischer Gesetzmäßigkeit falsch sein!

Pitbull Terrier, Bull Terrier und Staffordshire Terrier sind nach den Vorkommnissen in Hamburg, bei der ein kleiner Junge von den Pitbull-Terriern eines türkischen Mitbürgers aus der Drogenszene getötet wurde, mit einem furchtbaren Ruf behaftet. Die Schuldzuweisung unserer Politiker trifft natürlich nicht den seit langem beim Hamburger Ordnungsamt bekannten Hundehalter, sondern ausschließlich die Hunde. Damit schlägt man mehrere Fliegen mit einer Klappe: Man erspart sich den Aufwand, Beißunfälle sachkundig zu analysieren, hat im Hund sofort einen wehrlosen Schuldigen und kann die Mitschuld des untätigen Ordnungsamtes hinter markigen Sprüchen und Vergeltungsforderungen verstecken. Die Frage, warum die Hamburger Behörden den seit langen amtsbekannten Tierquäler und Straftäter nicht mit der gleichen Intensität verfolgt haben wie jeden x-beliebigen Verkehrssünder, wollen die verantwortlichen Politiker nicht beantworten. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen haben schon immer existiert. Die Behauptung, man bräuchte eine neue Hundeverordnung, um solche tragischen Zwischenfälle verhindern zu können, ist reine Volksverdummung. Die Strafgesetze der Bundesrepublik Deutschland gaben schon immer ausreichende Handhabe, straffällig gewordene Hundehalter wirkungsvoll und dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen.

Jeder Straftäter gilt so lange als unschuldig, bis er von einem ordentlichen Gericht verurteilt wurde, ein Hundehalter gilt hingegen als schuldig, wenn sein Tier einer bestimmten Rasse angehört und nachweisbar niemandem Schaden zugefügt hat. Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland!

Politiker zeigen in diesen Tagen ihre Verantwortung für Volk und Vaterland, indem sie lauthals Zucht und Haltungsverbote fordern. Die Sensationsjournalisten der Boulevardpresse und einschlägig bekannte TV Magazine heizen die Stimmung zusätzlich an. Seit Wochen überbietet sich die fünfte Kolonne des deutschen TV Journalismus - Stern TV, Brisant, Akte2000 und Explosiv (um nur einige zu nennen) gegenseitig in einer besonders blutrünstigen Form des Tendenzjournalismus, indem Hunde bestimmter Rasse wider besseren Wissens zu notorischen Massenmördern erklärt werden. Ausbaden müssen die Hetze der TV Journaille und die Haßtiraden der Springer Presse vor allem die Hundehalter, die sich noch nie etwas zu Schulden kommen ließen und ihre Hunde sachgerecht und verantwortungsbewußt führen. Beispiel gefällig? Am 29.06.2000 wurde eine Frau mit Ihrem Hund, von Fahrer und Fahrgästen unter Androhung von Prügel aus einem Bus der Berliner Verkehrsbetriebe gejagt, als sie ihren Hund (7 Monate alter Shar-Pei) zum Tierarzt bringen wollte. Argumentation: „Sie und Ihren Kampfhund wollen wir hier nicht mehr sehen“.

Die Debatte um die sogenannten „Kampfhunde“ ist von Hysterie geprägt und hat mittlerweile die Züge einer modernen Hexenverbrennung angenommen. Die Fähigkeit, Sachverhalte differenziert zu betrachten und frei von Rassismus zu beurteilen, scheint nicht wenigen Politikern abhanden gekommen zu sein. Selbst der Bundesinnenminister Schily, der sich seit der Verteidigung von Mitgliedern der Baader-Meinhoff Bande viel auf sein demokratisches Verständnis zugute hält, fällt in den Chor der völkischen Beobachter harmonisch ein.

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Ich habe nicht die Absicht Probleme schön zu reden, die im Zusammenhang mit der Haltung bestimmter Hunde entstehen können. Einen kleinen Prozentsatz der Hundehalter stellen Straftäter und Geltungssüchtige, die ihre Tiere dazu mißbrauchen, andere Menschen zu bedrohen, zu nötigen oder zu schädigen. Nicht die Liebe zum Tier ist hier als Motiv zur Hundehaltung anzusehen, sondern ein unbehandelter psychischer Defekt. Nach wie vor werden im Berlin des 21. Jahrhunderts Hundekämpfe veranstaltet. Mitglieder von Jugendbanden bewaffnen sich mit Hunden verschiedenster Rassen, um ihr pubertäres Geltungsbedürfnis zu befriedigen.

Weiterhin ist unstrittig, daß auch einige andere Zeitgenossen charakterlich nicht zur Hundehaltung geeignet sind.

Als Allheilmittel soll uns nun das generelle Haltungsverbot für einige Hunderassen schmackhaft gemacht werden. Spielen wir das Verbot von zehn oder fünfzehn „Kampfhunderassen“ einmal mit allen Konsequenzen durch. Kein Mensch, der bisher mit bösen Absichten einen solchen Hundetyp gehalten hat, wird seine Ansichten aufgrund des Verbotes ändern. Die Nachfrage nach Hunden mit bestimmten Eigenschaften wird völlig unverändert bleiben. Innerhalb weniger Monate stellen die Tierfabriken in Osteuropa ihre Produktion auf Rassen um, an denen der Bann zunächst vorbeigegangen ist. Aus mindestens 150 der bekannten 400 Hunderassen lassen sich innerhalb weniger Hundegenerationen Mischlinge mit Eigenschaften züchten, die denen eines Pitbull Terriers in nichts nachstehen. Zudem wären diese Hunde weder als Rasse deklarierbar noch als Mischlinge bereits verbotener Rassen. Die so erzeugten Welpen könnten als Mischlinge „erlaubter“ Rassen importiert und angemeldet werden. Nebenbei bemerkt ist es absolut kein Problem, auch den Schäferhund, Hovawart, Dobermann oder Boxer durch einseitige Zuchtauswahl so scharf zu züchten, daß die Hunde schnell zu einer Gefahr für ihre Umwelt werden würden.

Folgerichtig müßten schon bald weitere Rassen auf die schwarze Liste gesetzt werden. Der Versuch, das Problem durch Verbote einiger Rassen lösen zu wollen, führt unweigerlich zu Konsequenzen, die niemand ernsthaft anstreben kann: Arglist und Täuschung wären Tür und Tor geöffnet, und üblen Geschäftemachern stünde eine rosige Zukunft bevor. Auf der Strecke hingegen blieben die Züchter und Hundehalter, die seit langen Jahren sachkundig und verantwortungsvoll mit ihren Hunden umgehen. Die Annahme, Straftätern und Tierquälern könne man durch das simple Verbot einiger Hunderassen das Handwerk legen, zeugt von erstaunlicher Naivität. Viel erfolgversprechender erscheint, Täter persönlich zur Verantwortung zu ziehen. Zeitgenossen, die nicht über die charakterliche Eignung verfügen, einen Hund sicher zu führen und artgerecht zu halten, die an Hundekämpfen teilnehmen oder ihre Hunde auf den Angriff gegen Menschen trainieren, muß die Hundehaltung ohne Ausnahme untersagt werden. Ein angenehmer Nebeneffekt dieser Regelung ist, daß nicht nur die Umwelt vor den Hunden bestimmter Personen sondern auch die Tiere selbst vor Mißbrauch geschützt werden könnten.

Bei Verkehrsvergehen werden Einzeltäter zum Beispiel durch Entzug der Fahrerlaubnis nach dem Rechtsgrundsatz bestraft, daß nur bewiesene Schuld eine Sanktion nach sich ziehen kann. Geht es allerdings um den Hund, verspüren auch bekennende Demokraten keine Hemmungen, nach kollektiver Verurteilung und Bestrafung der Hundehalter zu rufen. Einem Hundezüchter kann man offensichtlich, ohne den Nachweis individueller Schuld, Zucht und Verkauf „seiner“ Hunderasse verbieten; einen Hundebesitzer darf man, weil er sich für ein Tier bestimmter Rasse entschieden hat, öffentlich ächten und mit verurteilten Straftätern in einem Atemzug nennen. Die Sippenhaft feiert fröhliche Urständ und der Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung wird bedenkenlos auf den Kopf gestellt.

Statt einer angemessen und an Verhältnismäßigkeit orientierten Konfliktbewältigung erleben wir zur Zeit wieder einmal die typisch deutsche Form der Problemlösung: Diskriminierung und Holocaust.

Die unerquickliche Debatte zum Thema „Kampfhunde“ soll uns nicht darüber hinwegtäuschen, daß der weitaus größte Teil dieser Tiere völlig unauffällig als Familienhunde leben. Es sind Hunde mit inniger Beziehung zum Menschen und angepaßtem Verhalten gegenüber Artgenossen. Viele seriöse Züchter legen Wert auf ausgeglichene, nervenstarke Hunde, deren Gefährdungspotential den Durchschnitt keineswegs übersteigt. Ein gut geprägter, sozialisierter und erzogener Bull Terrier stellt für die Öffentlichkeit keine größere Gefahr dar als ein ebenso aufgezogener Deutscher Schäferhund. Lassen Sie sich also bitte nicht von dem alltäglichen Rassismus anstecken, einen Hundehalter nur deshalb zu ächten, weil er einen Staffordshire Mix statt eines West Highland Terriers an der Leine führt.

Thomas Schoke


Ich danke Herrn Schoke für seine Erlaubnis, seinen Text auf meine HP zu übernehmen.
Mehr von Thomas Schoke findet Ihr auf seiner sehr empfehlenswerten HP
http://www.owtscharka.de