AUSZÜGE AUS DEM NEUEN WISSENSCHAFTLICHEN GUTACHTEN ÜBER SOGENANNTE KAMPFHUNDE

Seit mehr als einem Jahrzehnt sind Unfälle mit Hunden nun in den Schlagzeilen. Teile der Medien verknüpfen damit häufig den reißerischen Begriff "Kampfhund". Damit meinen sie einige - eher seltene - Hunderassen, die besonders gefährlich sein sollen.

Auch die Politik hat sich des Themas angenommen. Zwischenzeitlich verfügen die meisten Bundesländer über spezielle Verordnungen gegen gefährliche Hunde. Derzeit schießen bundesweit gemeindliche Steuersatzungen, die die Haltung von "Kampfhunden" extrem besteuern, wie Pilze aus dem Boden. Auch in diesem Zusammenhang werden wieder einzelne Rassen als "Kampfhunde" bezeichnet.
Aber auch die Gerichte haben sich mit der Problematik befasst, ohne jedoch die erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Im Gegenteil: Hatte es die obergerichtliche Rechtsprechung zunächst als verfassungswidrig bezeichnet, einzelne Hunderassen willkürlich herauszugreifen und als besonders gefährlich einzustufen, erlaubte ein anderes Gericht der Verwaltung großzügig, erst einmal "Erfahrungen zu sammeln". Wenn sich die Gerichte überhaupt mit der Thematik auseinandersetzen wollten, vermieden sie es, Wissenschaftler bei der Rechtsfindung zu Rate zu ziehen. In dieser Situation sah sich der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V., der stets betont hatte, dass die Gefährlichkeit eines Hundes unabhängig von dessen Rassezugehörigkeit zu definieren ist, veranlasst, bestehende Defizite zu beseitigen.

Der VDH hat deshalb die erforderlichen Gutachten in Auftrag gegeben und danach gefragt, ob bei allen Vertretern der üblicherweise in den "Kampfhunde-Listen aufgeführten Rassen von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren ausgegangen werden kann. Dabei sollte die volle wissenschaftliche Bandbreite ausgeschöpft werden. Diese Gutachten, die den neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstand widerspiegeln, liegen nunmehr vor und sind erstmals in dieser Broschüre abgedruckt.

Sämtliche Gutachter sind durch einschlägige Publikationen ausgewiesen. Frau Dr. Eichelberg hat als akademische Direktorin an der Universität Bonn gearbeitet. Sie ist seit Jahren mit der Problematik befasst und beantwortet die Frage aus zoologischer Sicht. Frau Dr. Feddersen-Petersen (Universität Kiel) beschäftigt sich seit vielen Jahren als Verhaltensforscherin mit dem Verhalten der Hunde und wurde dadurch auch einem breiten Publikum bekannt. Herr Prof. Dr. Unshelm steht dem Institut für Tierhygiene, Verhaltenskunde und Tierschutz an der Universität München vor und arbeitet somit in dem gleichen Gebiet. Herr Prof. Dr. Hamann lehrt als Jurist an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung u. a. Polizei- und Ordnungsrecht. Er befasst sich seit rund einem Jahrzehnt mit den Rechtsproblemen des Haltens gefährlicher Hunde.

In weitgehender Übereinstimmung ergibt sich aus den vorliegenden Gutachten insgesamt, dass es weder aus naturwissenschaftlicher noch aus juristischer Sicht wissenschaftlich haltbar ist, sämtliche Exemplare der als "Kampfhunde" stigmatisierten Hunderassen von vornherein als gesteigert aggressiv oder gefährlich einzustufen. Es ist nicht statthaft, aus einem Zwischenfall mit einem Hund Schlüsse auf Eigenschaften der gesamten Rasse zu ziehen. Auch die Zusammenstellung der "Rasselisten" ist völlig willkürlich erfolgt. Bei der Problematik gefährlicher Hunde handelt es sich vielmehr um ein vielschichtiges Problem, welches nicht durch eine pauschalisierende Betrachtungsweise gelöst werden kann. Anzusetzen ist nämlich schon bei der Hundezucht und der Entwicklung des Tieres, die ja der Mensch beeinflusst. Auch die Einstellung des Halters zu seinem Hund spielt eine Rolle. Das populistische Etikett " Kampfhund" sowie Rasselisten sind kein brauchbarer Lösungsansatz. Gerichte und Behörden werden sich an dem rasseneutralen Begriff des gefährlichen Hundes orientieren müssen und dürfen dabei vor allem auch den dazugehörigen Menschen nicht vergessen.

So stellen z. B. Pit-Bulls und BanDog keine Rasse im zoologischen Sinne dar. Es sind Bastardierungen, deren erklärtes Zuchtziel in der Tat übersteigerte Aggression war, was sie für den Pit geeignet machte. Heutige Pit-Bulls sind bei vernünftiger Aufzucht keineswegs als Killermaschinen anzusprechen.

Eine ganz andere Herkunft haben die molossoiden Rassen, wie etwa der Mastino Napoletano, der Mastiff, die Bordeaux-Dogge usw., die man durchaus als Nachbildung antiker Kriegshunde bezeichnen kann. Um ihrem Verwendungszweck zu entsprechen, nämlich Furcht einzuflößen, mussten sie vor allem massig und unerschrocken sein, nicht aber besonders aggressiv, denn das hätte im Eifer des Kampfes leicht zu Verwechslungen von Freund und Feind führen können. Diese großen Hunde zeichnen sich auch heute noch durch eine hohe Reizschwelle aus, was eher zu einem trägen Temperament führt. Auch die antiken Kriegshunde wurden übrigens, bevor sie "gebrauchsfertig" waren, einem langdauernden täglichen Training unterworfen.

Andere der aufgelisteten Rassen wiederum mussten geeignet sein, den Menschen und seine Herden vor Großwild zu schützen bzw. bei dessen Jagd zu helfen, wie etwa der Rhodesian Ridgeback oder der Bullterrier. Natürlich war hier eine angeborene Bereitschaft zu mutigem Einsatz Voraussetzung für die erfolgreiche Verwendung. Doch ist Mut nicht an sich gefährlich, sondern nur dessen falsche Kanalisierung.

Innerhalb der aufgelisteten Hunderassen spielt der Tosa-Inu eine besondere Rolle. Es ist eine etwa 150 Jahre alte japanische Hunderasse, die zum Zweck des Hundekampfes gezüchtet wurde. Allerdings müssen diese Kämpfer streng ritualisiert und unblutig verlaufen. Wer sein Trainingsprogramm vergisst und zubeißt, wird disqualifiziert. Natürlich kann man sich die Frage stellen, wie sinnvoll es ist, Hunde zum Zweck des ritualisierten Kampfes zu züchten. Unzulässig ist aber auch hier die Behauptung, Vertreter dieser Rasse seien a priori gefährlicher als andere Hunde.

Es ist unbestritten, dass die aufgelisteten Hundegruppen ein Potential zur Erzeugung des "gefährlichen" Hundes darstellen, die einen ihrer Masse und die anderen ihres Mutes wegen. Wenn sich aber die Beschreibung des "gefährlichen" Hundes allein auf diese Eigenschaften stützt, dann müsste die Liste erheblich erweitert werden und dann sollte auch der Mischling nicht vergessen werden. Jeder Hund, der mit den für Hunde typischen Verhaltensbereitschaften geboren wird, ist manipulierbar. Dies gilt sowohl für gesellschaftsverträgliche als auch für gesellschaftsfeindliche Verhaltensweisen.

Ich komme zu dem Schluss, dass es wissenschaftlich unhaltbar ist, sämtliche Tiere einer Rasse als "gefährlich" einzustufen, da das Verhalten eines Hundes eine Kombination aus angebotenen Verhaltensbereitschaften und erlernter Verhaltensweise darstellt. Die angebotenen Verhaltensbereitschaften sind bei den verschiedenen Hunderassen erheblich gleichartiger, als es der äußere Anschein erwarten lässt: die erlernten Verhaltensweisen aber erzeugt überwiegend der Mensch. Der gesunde Hund wird nicht gefährlich geboren, sondern er kann, unabhängig von seiner Rassezugehörigkeit, zu einem für Menschen und Tiere gefährlichen Hund manipuliert werden.

(Dr. Helga Eichelberg)


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